Fahrschule Pascher
Intensivkurse*
Beschleunigte Grundqualifikation
Weiterbildung nach dem Berufsfahrer-qualifikationsgesetz
Führerscheinklassen
Seminare
* Die individuelle Ausbildungsdauer richtet sich nach den jeweiligen Vorkenntnissen und den Lernfortschritten des Fahrschülers. Der Intensivkurs ist allerdings so abgestimmt, dass eine Erlangung der Fahrerlaubnis innerhalb der angegebenen Zeit möglich ist. In einzelnen Fällen ist der Besitz einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B Voraussetzung. Die individuell für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für einen bestimmten Fahrzeugtyp nötigen Voraussetzungen mittels eines Intensivkurses finden Sie auf der jeweiligen Seite.
Beschleunigte Grundqualifikation für Klasse D1/D1E · D/DE - Fahrschule Matthias Pascher
Seit dem Jahr 2006 gilt ein neues Gesetz für Berufskraftfahrer, in diesem werden Regelungen zur weiterführenden Qualifikationen bei Berufskraftfahrern vorgegeben. Für Busfahrer gelten diese neuen Regelungen seit dem 9. September 2008.
Als Folge dieser "neuen" Regelungen reicht für Busfahrer nicht mehr nur der normale Führerschein aus, sondern Sie benötigen zusätzlich den Führerscheinlehrgang "beschleunigte Grundqualifikation".
Falls Sie Informationen dazu oder zu weiteren Möglichkeiten diese zusätzliche Qualifikation zu erwerben benötigen, dann rufen Sie einfach unter 0163/8384636 bei uns an oder schicken uns eine Email an info@matthias-pascher.de.
Ergänzend zur Beschleunigten Grundqualifikation brauchen Busfahrer alle 5 Jahre eine Weiterbildung nach dem BFK-Gesetz. Die Dauer dieser regelmässigen Weiterbildung beträgt 5 x 7 Stunden und kann entweder im Block oder verteilt auf Wochentage durchgeführt werden.
Der Lehrgang "Beschleunigte Grundqualifikation" umfasst 140 Zeitstunden - die Kosten für die beschleunigte Grundqualifikation betragen 1999,- € (all inkl.) !
Da diese neuen Regelungen alle Busfahrer betreffen ist damit zu rechnen, dass es zu Engpässen bei diesen Kursen kommen kann. Rufen Sie rechtzeitig bei uns an und lassen sich von uns beraten.
