Fahrschule Pascher
Intensivkurse*
Beschleunigte Grundqualifikation
Weiterbildung nach dem Berufsfahrer-qualifikationsgesetz
Führerscheinklassen
Seminare
* Die individuelle Ausbildungsdauer richtet sich nach den jeweiligen Vorkenntnissen und den Lernfortschritten des Fahrschülers. Der Intensivkurs ist allerdings so abgestimmt, dass eine Erlangung der Fahrerlaubnis innerhalb der angegebenen Zeit möglich ist. In einzelnen Fällen ist der Besitz einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis der Klasse B Voraussetzung. Die individuell für den Erwerb einer Fahrerlaubnis für einen bestimmten Fahrzeugtyp nötigen Voraussetzungen mittels eines Intensivkurses finden Sie auf der jeweiligen Seite.
Füherscheinklassen: Klasse A18 / A25 / A1 in München - Fahrschule Matthias Pascher
A = Motorrad; früher Klasse 1
Wir schulen bei der Klasse A1 auf einer Honda CB 125, bei den Klassen A18 und A25 auf einer BMW 650 GS/CS (mit ABS, 74 cm Sitzhöhe), und Kawasaki ER6.
| Klasse A1 / A18 / A25 - Mindestumfang der Ausbildung | ||||
| Theorie | Praxis | |||
| Themenbereiche | A18 / A25 | A1 | Übungsstunden | nach Bedarf |
| Theorie Grundstoff | 6* | 12* | Bundes- und Landstraßen | 5 |
| Theorie Zusatzstoff | 4* | 4* | Autobahn | 4 |
| Theorie Gesamt | 10* | 16* | Nachtfahrten | 3 |
| *Doppelstunden | Gesamte Ausbildungsfahrten | 12 | ||
FührerscheinklasseA1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder). Diesen "kleinen" Motorradführerschein machen viele mit 16 Jahren. Vorteil gegenüber der Klasse M = mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.
Voraussetzung
Mindestalter
16 Jahre
Geltungsdauer
ohne Befristung
Eignung
Allgemeine Eignung / Sehtest
Einschluss der Klassen
M
Sonstiges
Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Führerscheinklasse A18 (beschränkt)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Voraussetzung
Mindestalter
18 Jahre
Geltungsdauer
ohne Befristung
Eignung
Allgemeine Eignung / Sehtest
Einschluss der Klassen
A1 + M
Sonstiges
Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A18 sofort ohne Beschränkung.
Führerscheinklasse A25 (unbeschränkt)
Die Klasse A gibt es in zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man »offene« Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine spielen dabei keine Rolle mehr. Die Klasse A unbeschränkter hält man völlig automatisch und ohne Änderung des Führer-scheins, nachdem man zwei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A18 beschränkt ist.
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf jedoch - ohne den Umweg über die leistungs-beschränkte Klasse A18 gehen zu müssen - gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen (so genannter »Direkteinstieg«).
Voraussetzungen
Mindestalter
für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Vorbesitz
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränktzu besitzen (Direkteinstieg).
Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse. Die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden. Die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Geltungsdauer
ohne Befristung
Eignung
Allgemeine Eignung / Sehtest
Einschluss der Klassen
A1 + M
Sonstiges
Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich).
Allerdings: Damit ist eine Erweiterungsausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.
Alle Führerschein-Preise auf einen Blick finden Sie auf unserer Seite "Ausbildungskosten".
Wir freuen uns natürlich auch auf Fahrschüler aus der Münchener Umgebung! Unsere beiden Niederlassungen in Müchen Haidhausen in der Rosenheimer Strasse (nähe Ostbahnhof) und in Trudering (direkt an der Grenze zu Berg am Laim) in der Hohenbrunnerstrassse sind sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Deshalb freuen wir uns auch Fahrschüler aus der Umgebung der genannten Stadtteile bei uns begrüssen zu dürfen. Egal ob Sie aus Bogenhausen, Neuperlach, Ramersdorf, der Au, dem Münchner Zentrum, oder aus der Münchener Umgebung wie Haar, Feldkirchen, Kirchheim, Neubiberg, Ottobrunn, Unterhaching, Taufkirchen oder Vaterstetten - unsere Fahrschulestandorte sind gut erreichbar! Rufen Sie einfach an uns lassen sich von uns beraten.
